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Online - Antibiotikadatenerfassung – Was ist jetzt zu tun?
Am 01.01.2023 ist ein neues Tierarzneimittelgesetz (TAMG) zur Antibiotikaminimierung in Kraft getreten. Tierhalter von Rindern müssen Meldungen zu ihren Tierbeständen durchführen, wenn sie die Bestanduntergrenzen überschreiten. Für Milchviehhalter erfolgt diese Meldung erstmalig zum Stichtag 14.07.2023. Der nächste Stichtag - 14.01.2024 - nähert sich rasch. Im Nachgang zu diesem Stichtag werden aufbauend auf die Meldungen dann die Kennzahlen 1 und 2 berechnet und veröffentlicht. Was muss dann getan werden?
Nähere Informationen zu den Meldepflichten für Landwirte finden sich auch auf der Internetseite https://www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de/
In Zusammenarbeit mit der Regierung von Niederbayern bieten wir dazu wieder eine Online – Infoveranstaltung an.
Termin: Donnerstag 11.01.2024, 20:00 – 22:30 Uhr
Ort: Online - Webex
Anmeldeschluss: 10.01. 2024
Anmeldung unter www.weiterbildung.bayern.de