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Der erste Brei selbst gemacht
Die Phase, in der bei Ihrem Kind Milch- durch Breimahlzeiten ersetzt werden, steht bevor.
Sie erfahren in dieser Praxisveranstaltung, wie Sie die verschiedenen Breie schrittweise einführen und welche Lebensmittel sich dazu eignen. Wir bereiten gemeinsam Breie zu und vergleichen sie anschließend mit Gläschenkost.
Außerdem nehmen wir fertige Babynahrung unter die Lupe und diskutieren, welche Produkte empfehlenswert sind.
Referentin: Eva Lepšik (Diätassistentin)
Termin und Ort
26.03.2025 10:00 – 11:30 Uhr, AELF Straubing
WWA Deggendorf: Infoveranstaltung Vorabveröffentlichung der Gewässerrandstreifenkulisse Landkreis Deggendorf
Die Kartierung der Gewässerrandstreifenkulisse (nach Art.16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes) des Landkreises Deggendorf ist abgeschlossen. Das WWA Deggendorf bietet hierzu eine Online-Infoveranstaltung an. Betroffene Grundstückseigentümer des Landkreises sind eingeladen, um sich über das standardisierte Vorgehen bei der Einstufung der Gewässer zu informieren. Neben dem Wasserwirtschaftsamt wird auch die zuständige Behörde der ÄELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) beteiligt sein.
Ort: Online-Infoveranstaltung
Beitrittslink: Auf der Homepage des WWA Deggendorf unter der Rubrik „Gewässerrandstreifen“ (https://www.wwa-deg.bayern.de/themen/fluesse_seen/gewaesserrandstreifen/index.htm)
Datum: 26. März 2025
Uhrzeit: 19 Uhr
Dauer: ca. 2 Stunden
Das Thema Datenschutz wird immer umfangreicher, besonders im Hinblick auf Fragen der Privatsphäre und der Menge an Daten, die täglich ins Netz geladen werden. Sie erfahren, welche Daten im Netz gesammelt und zu welchem Zweck verwendet werden. Dadurch können Sie besser einschätzen, warum der Schutz Ihrer Daten so wichtig ist. Außerdem wird darauf eingegangen, was mit den Daten von Verstorbenen passiert.
Zum Anbau- und Antragsjahr 2025 fällt die 4 %-Pflichtbrache weg, zudem konnten sich EU-Kommission, Bund und Länder auf gewisse Erleichterungen und Anpassungen bei einzelnen GLÖZ-Kriterien sowie bei Ökoregelungen einigen. Mit Blick auf die am 24. März beginnende Mehrfachantragstellung erhalten Sie im Vortrag einen Überblick, was neu oder anders ist, was besonders wichtig ist und was im Zusammenhang mit der Konditionalität wesentlich ist.
Die Breitverteilung von Gülle auf Ackerland ist seit 2020 verboten, ab 1. Februar 2025 sollte auch auf Grünland Gülle nur noch streifenförmig und bodennah ausgebracht werden dürfen. Nachdem von der LfL in Praxisversuchen der Verdünnungsfaktor bzw. der Trockenmasse-Gehalt als ein entscheidender Faktor in Sachen Emissionen identifiziert werden konnte, ist in Bayern bis zu einem Trockensubstanz-Gehalt (TS-Gehalt) von 4,6 Prozent die Ausbringung von Rindergülle auf Grünland mit der Breitverteilertechnik weiterhin zulässig. Für die Landwirte stellt sich nun die Frage, wie die Bestimmung des TS-Gehalts im laufenden Betrieb möglichst genau, unkompliziert und kostengünstig umgesetzt werden kann. Erfahren Sie, wie sogenannten Güllespindel eingesetzt werden. Ergänzend dazu bekommen Sie Tipps zu weiteren, einfachen Messmethoden. Sie erhalten Einblick in die Praxisversuche zur TS-Bestimmung bei Rindergülle und erfahren, welche alternativen Methoden Sie sonst noch einsetzen können.