Login |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Antibiotikadatenerfassung – Was ist jetzt zu tun?
Online- Infoveranstaltung
Am 01.01.2023 ist ein neues Tierarzneimittelgesetz (TAMG) zur Antibiotikaminimierung in Kraft getreten.
Tierhalter von Rindern müssen Meldungen zu ihren Tierbeständen durchführen, wenn sie die Bestanduntergrenzen überschreiten. Für Milchviehhalter erfolgt diese Meldung erstmalig zum Stichtag 14.07.2023. Nähere Informationen zu den Meldepflichten für Landwirte finden sich auch auf der Internetseite https://www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de/