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Onlineseminar zum Thema: „Antibiotikadatenerfassung – Was kommt auf den Landwirt zu?“
Am 01.01.2023 ist ein neues Tierarzneimittelgesetz (TAMG) zur Antibiotikaminimierung in Kraft getreten. Tierhalter von Rindern müssen Meldungen zu ihren Tierbeständen durchführen, wenn sie die Bestanduntergrenzen überschreiten. Für Milchviehhalter erfolgt diese Meldung erstmalig zum
Stichtag 14.07.2023. Nähere Informationen zu den Meldepflichten für Landwirte finden sich auch auf der Internetseite https://www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de/ . Das Sachgebiet 2.3T und die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Niederbayern bieten dazu am Freitag 24.03.2023 von 20:00 – 21:30 Uhr ein Onlineseminar an. Bitte melden Sie sich bis zum 23.03.2023 unter www.weiterbildung.bayern.de an.